Änderung beim Amalgam
Aus Empfehlungen werden Regeln.
Amalgam soll nicht mehr eingesetzt werden bei Schwangeren, Stillenden und Kindern bis 14 Jahren. Stattdessen sollen Kunststoffüllungen verwendet werden, die jetzt bei diesem eingegrenzten Patientenkreis von den gesetzlichen Kassen voll übernommen werden müssen.
Für Amalgamallergiker und Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz gilt diese Regelung bereits seit 2007
Diese Neuregelung basiert auf der Erkenntnis der UNO, aus ökologischen Gründen (nicht aus gesundheitlichen Gründen!) die Verwendung von Quecksilber einzuschränken. Siehe: die Minamata – Konvention on Mercury 2013.
Schluss mit giftigem Quecksilber
Schluss mit giftigem Quecksilber in Zähnen!
Noch immer kommt quecksilberhaltiges Amalgam in vielen Zahnarztpraxen zum Einsatz-trotz hitziger Diskussionen um die gesundheitlichen Gefahren des Füllstoffs. Doch ab Juli 2018 wird zumindest bei Schwangeren, Stillenden sowie Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren der Einsatz von Amalgamfüllungen verboten.
Grund dafür ist eine neue EU-Quecksilberverordnung, die in den kommenden Jahren die Produktion, den verlauf sowie die Aus-und Einfuhr quecksilberhaltiger Produkte schrittweise auf ein Minimum reduzieren will.
Quecksilber gehört zu den gefährlichsten Giftstoffen der Welt. Dennoch werden in der EU jedes Jahr bis zu 75 Tonnen des umstrittenen Schwermetalls allein für Zahnfüllungen verbraucht. Das Problem: Das giftige Quecksilber bleibt nicht an Ort und Stelle, sondern kann beim Ausbohren der Füllungen freigesetzt werden und auch beim Kauen oder Zähneknirschen aus der Füllung austreten.
Quelle : Natur und Heilen 5 / 2018